Trinkwasser ist unser höchstes Gut, aber nicht in jeder Wasserleitung!
Dies ist eine aufgeschnittene verzinkte Wasserleitung, sie wurde 1975 verlegt und von uns im Rahmen einer Sanierung der gesamten Wasserverteilung in diesem Haus demontiert.
Die Wasserleitung war bis zum Mai 2015 in Betrieb
(Zum Wohl)
Wasserleitungen sollten regelmässig vom Fachmann auf ihren Zustand überprüft werden. Wasserleitungen sind für eine Lebensdauer von 30 Jahren ausgelegt.
Wir beraten Sie gerne bei der Sanierung Ihrer Trinkwasserleitungen in Ihrem Haus, def. Trinkwasserleitungen lassen sich im Kellerbereich ohne große Schäden erneuern.
Wir sind zertifizierter Trinkwasserprobeentnehmer nach DIN EN ISO 19458.
Wir arbeiten mit der akkreditierten Untersuchungsstelle ICP Analytik zusammen.
Dort im Labor werden die von uns genommenen Wasserproben analysiert und dokumentiert.
Entnahme von Trinkwasserproben (Legionellenuntersuchung) Wer fällt unter die Untersuchungspflicht auf Legionellen?(Betreiberuntersuchung)
Alle Trinkwasserinstallationen in Gebäuden, in denen Trinkwasser, im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit, abgegeben wird (z.B. in Kindergärten oder bei Vermietung von Wohnungen) und die eine Großanlage* zur Trinkwasser- Erwärmung enthalten, die Duschen oder andere Einrichtungen, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Das Einatmen von kleinen Tröpfchen, sogenannter Aerosole, kann zu Infektionen mit Legionellen führen. Aus diesem Grund müssen Anlagen, die tröpfchenbildende Einheiten, wie Duschen, enthalten untersucht werden.
Anlagen ohne Dusche oder andere aerosolbildende Einheiten, unterliegen nicht der generellen Untersuchungspflicht. Hierzu zählen Bürogebeude oder Kaufhäuser, in denen ausschließlich Toiletten und Waschräume versorgt werden.
*Großanlagen: Eine Großanlage nach den anerkannten Regeln der Technik sind alle Anlagen mit Speicher-Trinkwasserwärmern in Wohngebäuden, Hotels, Altenheimen, Krankenhäusern, Bädern, Sport u. Industrieanlagen, Campingplätzen und Schwimmbädern.
Anlagen mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt größer als 400 Liter und/oder größer 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen der Trinkwasserbeprobung (Legionellenuntersuchung)